Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, über den Verkauf und die Vermietung von Containern zwischen der Globalss Containers GmbH (nachfolgend „Verkäufer“/„Vermieter“) und dem Kunden.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die Angebote von Globalss Containers im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen oder zu mieten. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Post) durch Globalss Containers oder durch die tatsächliche Lieferung der Container zustande.
Alle angegebenen Preise sind Netto-Preise und verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Transport, Kranentladung, Zollgebühren oder spezielle Abnahmen werden, sofern nicht anders vereinbart, separat in Rechnung gestellt.
Der Kauf- bzw. Mietpreis ist, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.
Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von Globalss Containers ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden. Höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen oder Lieferengpässe von Vorlieferanten berechtigen Globalss Containers, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Depots, auf den Kunden über.
Die Mindestmietdauer für See- und Raumcontainer beträgt vier (4) Wochen. Der Mietzins wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
Der Kaufr ist verpflichtet, den Container pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn übernommen hat (besenrein, frei von Aufklebern und Reststoffen). Der Kaufr haftet für alle Schäden am Container, die während der Mietzeit entstehen und über die normale Abnutzung hinausgehen. Die Untervermietung an Dritte ist ohne unsere schriftliche Zustimmung untersagt.
Bei Kaufverträgen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag im Eigentum von Globalss Containers. Der Kunde ist nicht berechtigt, vor Eigentumsübergang über den Container zu verfügen (z.B. durch Verkauf oder Verpfändung), es sei denn, dies wurde vorab schriftlich genehmigt.
Beim Verkauf von Neukcontainern gewähren wir die gesetzliche Gewährleistung ab Lieferdatum. Gebrauchte Container werden im Zustand „wie besichtigt" (WWT - wind- und wasserdicht) unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, sofern der Kunde Unternehmer ist.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu.
Globalss Containers haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir – außer im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bocholt, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.